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Private Bauherren, Architekten und Bauträger


Was macht eigentlich der Vermessungsingenieur bei Planung und Bau meines Wohnhauses?


Die meisten Bauherren haben zwar eine grobe Vorstellung davon, aber was macht er nun wirklich genau?

Zuerst ganz formal:

Der Vermessungsingenieur liefert die Planungsgrundlagen für den Architekten zur Planung des Hauses.
(Bebauungsplan u.a. Vorschriften, Kanalplan, Höhen Gelände, Straße, Kanal, Nachbarhaus, Platzmaße, Baulasten, Grunddienstbarkeiten usw.)

Er stellt die Unterlagen gemäß LBO und gem. LBOVVO her, die von den Genehmigungsbehörden für das Baugenehmigungsverfahren / Kenntnisgabeverfahren / vereinfachte Genehmigungsverfahren benötigt werden.
(Lageplan zum Bauantrag zeichnerischer und schriftlicher Teil, Abstandsflächenplan, Flächenausnutzungsberechnung, Geschossnachweis, uw. ).

Er markiert auf dem Baugrundstück (meist mit Pflöcken) die Eckpunkte des geplanten Hauses zum Aushub der Baugrube
und gibt am Bauplatz die Erdgeschossfußbodenhöhe oder eine Bezugshöhe über NN an, von der aus die Baufirma die Aushubtiefe der Baugrube abnehmen kann

schneidet das Schnurgerüst ein, d.h. er markiert auf dem “Schnurgerüst“ mit Nägeln cm-genau wo Fundamente und Mauern auszuführen sind.

Er prüft auf Verlangen des Bauamtes beim Rohbau ob die Maße der genehmigten Pläne und die Höhenlage eingehalten wurde und stellt eine entsprechende Bescheinigung für das Bauamt aus.

Und nun für den Bauherren, der meist das erste mal baut:

Die o.a. Arbeiten machen fast alle Kollegen mehr oder weniger gleich gut.
Was machen aber die guten Büros besser?

Der gute Vermessungsingenieur ist ihr Fachmann für das Bau – und Planungsrecht sowie für das Boden – und Nachbarrecht!

Der Bauherr fragt sich: Ja macht das denn nicht alles unser Architekt ?
Doch: Er macht es “auch“. Wir machen es “nur“.
Das heißt der Architekt kennt alle Gesetze, Vorschriften Richtlinien, die bei Planung und Bau eines Hauses zu beachten sind – und das sind wahrhaftig nicht wenige! Er hat auch den Überblick über die wichtigsten o.a. Vorschriften.
Der Vermessungsingenieur ist aber Sachverständiger lt. LBO.
In dieser Eigenschaft bearbeitet er speziell und ausschließlich die o.a. Aufgaben. Weil
er nun spezialisiert ist, bearbeitet er grob etwa zehn mal so viele Projekte wie der Architekt und bekommt deshalb auf seinem Spezialgebiet eben auch die zehnfache Erfahrung.

Und genau deshalb kommen unsere Auftraggeber, Architekten und Bauherren auch seit mehr als 40 Jahren immer gerne zu uns, weil sie spezielle Fragen und Probleme von uns lösen lassen anstatt selbst stundenlang Kommentare zu wälzen und sie haben dann den Kopf frei und den Überblick für ihre ureigenen nicht zu knappen Aufgaben am Bau!

Eine Besonderheit unseres Ingenieurbüros ist auch, dass wir nicht schmalspurig nur unser Fachgebiet Vermessung im Blick haben.

Wir stellen Bebauungspläne auf.

Wir erschließen komplette Baugebiete,
mit Beratung, Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung, Vermessung
für Verkehrsanlagen – Straßen, Wege, Parkplätze
Wasserversorgung, Kanalisation, Grünanlagen

Wir planen Landstraßen Stadtstraßen, Verkehrsanlagen, Sportanlagen.

Wir erstellen als Sachverständige Gutachten für Gerichtsverfahren.

Mit einem jahrzehntelangen Partner führen wir amtliche Vermessungen wie Grundstücksteilungen, Grenzbestimmungen, Umlegungen durch.

Spezialgebiete sind Steuerung unterirdischer Kanalvortriebe, Forstvermessungen, Abrechnung bei Großbaustellen, Massenermittlungen, (Baugruben usw.),
Berechnungen für Kommunen z.B. Straßenentwässerungsanteil, gesplittete Abwassergebühr,

EDV – und CAD - Anlage

Was hat davon nun z.B. der Bauherr eines Einfamilienhauses?

Manche Vorschrift im Bebauungsplan oder Baurecht versteht nur der, der schon Bebauungspläne aufgestellt hat und der die Vorschriften dann jahrelang in der Praxis umgesetzt hat. Deshalb finden wir oft noch Lösungen für Probleme, wo sogar schon das Bauamt gesagt hat „das geht nicht“.

Der Bauherr kann von uns Lösungsvorschläge bekommen bei allen Problemen am Bau. Wir planen ihm z.B. eine schwierige Grundstückszufahrt, wir klären eine komplizierte Grunddienstbarkeit für die Hausentwässerung, wir teilen mit unserem Partner sein Grundstück, wir beraten bei Nachbarstreitigkeiten oder bei Problemen mit Behörden, wir prüfen Bescheide zum Erschließungsbeitrag usw. usw.

Meistens sind es aber ganz einfache Fragen, bei denen wir Planer und Bauherr beraten:

Wussten Sie auf Anhieb

Wie reiche ich überhaupt meinen Bauantrag ein ? Im Genehmigungsverfahren, im Kenntnisgabeverfahren oder im vereinfachten Genehmigungsverfahren und was sind die Unterschiede, Risiken, Kosten ?

Was ist der gesetzliche Grenzabstand / die Abstandsfläche ?
In welchen Fällen darf ich bis 2,00 m an die Grenze bauen ?

Wann zählt ein Erker zur Grund – oder Geschossfläche?
Was ist überhaupt baurechtlich ein Erker?

Zählt mein Hobbyraum im UG zur Geschossfläche ?

Wann wird ein UG zum Vollgeschoss ? Wenn es 1,10 m im Mittel herausragt oder bei xxxm und in welchen Zeiträumen der Bebauungsplanaufstellung gelten diese Maße.

… so könnte man weitermachen – und vor allem könnte man auch einfache
Fragen stundenlang diskutieren.

Machen Sie das nicht, fragen Sie uns. Wir wissen es meistens – und wenn mal nicht klären wir das für Sie. So wie wir das seit 1966 bei mehr als 5000 Projekten gemacht haben.

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